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immobilienmaklerjuechen.de Verbraucherservice

Vertrag widerrufen

Hier können Verbraucher einen geschlossenen Makler-, Dienstleistungs- oder Beratungsvertrag gegenüber immobilienmaklerjuechen.de widerrufen, wenn ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht und die Widerrufsfrist noch läuft.

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Wichtig: Für einen eindeutigen Widerruf benötigen wir Ihren Namen, Ihre vollständige Anschrift und eine nachvollziehbare Bezeichnung des Vertrags, den Sie widerrufen möchten.
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Hinweis zu Vertragsabschlüssen über immobilienmaklerjuechen.de

Auf dieser Webseite bieten wir keine Möglichkeit zum Abschluss von kostenpflichtigen Maklerverträgen an. Immobilienanfragen laufen ausschließlich über Immobilienportale. Die Möglichkeit zum Vertragsabschluss erfolgt über das jeweilige Portal oder über die Maklersoftware des jeweiligen Anbieters.

Sollten wir jedoch einen Makler-, Dienstleistungs- oder Beratungsvertrag geschlossen haben und Sie möchten als Verbraucher von Ihrem gesetzlichen Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen Gebrauch machen, können Sie dies hier tun.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie ausdrücklich wünschen, dass die Dienstleistung sofort beginnt oder vollständig erbracht wird, kann Ihr Widerrufsrecht unter Umständen erlöschen. Das kann zum Beispiel bei einem sofortigen Exposé-Abruf, der Bereitstellung weiterer Objektinformationen, einer Immobilienberatung oder einer bereits vollständig erbrachten Dienstleistung rechtlich relevant werden. Entscheidend sind immer der konkrete Vertrag, die Belehrung, Ihre Erklärungen und die tatsächlich erbrachte Leistung.

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Widerruf von Makler- und Dienstleistungsverträgen - verständlich erklärt

Das Widerrufsrecht schützt Verbraucher bei bestimmten Vertragsabschlüssen. Besonders wichtig ist es bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossen werden. Fernabsatz bedeutet vereinfacht: Der Vertrag kommt ohne gleichzeitige persönliche Anwesenheit beider Vertragsparteien zustande, etwa online, per E-Mail, telefonisch, über ein Immobilienportal oder über eine digitale Maklersoftware.

Im Immobilienbereich ist diese Konstellation sehr häufig. Eigentümer fragen eine Immobilienbewertung an, Interessenten möchten ein Exposé abrufen, Käufer bitten um Objektunterlagen oder Verkäufer lassen sich zu einem geplanten Immobilienverkauf beraten. Sobald eine entgeltliche Makler-, Dienstleistungs- oder Beratungsleistung gegenüber einem Verbraucher vereinbart wird, muss geprüft werden, ob ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht.

Ein Widerruf ist keine Kündigung und keine Beschwerde. Der Widerruf ist eine gesetzlich vorgesehene Erklärung, mit der ein Verbraucher einen widerrufsfähigen Vertrag innerhalb der Widerrufsfrist rückgängig machen kann.

Warum gibt es den Widerrufsbutton?

Ab dem 19. Juni 2026 wird der sogenannte Widerrufsbutton für bestimmte online geschlossene Verbraucherverträge relevant. Die Grundidee ist verbraucherfreundlich: Wer einen Vertrag online abschließen kann, soll ihn auch online einfach widerrufen können. Die Widerrufsfunktion muss gut auffindbar und eindeutig bezeichnet sein, zum Beispiel mit "Vertrag widerrufen" oder einer vergleichbaren klaren Formulierung.

Die Pflicht betrifft Unternehmen, die Verbrauchern den Abschluss widerrufsfähiger Verträge über eine Online-Benutzeroberfläche ermöglichen. Das kann eine Website, eine App, ein Online-Formular, ein Portalprozess oder eine vergleichbare digitale Oberfläche sein. Nicht jede Maklerwebseite führt automatisch zu einem kostenpflichtigen Vertragsabschluss. Entscheidend ist, ob über die jeweilige Oberfläche tatsächlich ein widerrufsfähiger Vertrag mit einem Verbraucher geschlossen werden kann.

Für immobilienmaklerjuechen.de ist wichtig: Auf dieser Webseite selbst wird kein kostenpflichtiger Maklervertrag abgeschlossen. Immobilienanfragen laufen über Immobilienportale oder über die Maklersoftware des jeweiligen Anbieters. Diese Seite dient dennoch als transparente Möglichkeit, einen Widerruf gegenüber immobilienmaklerjuechen.de zu erklären, falls in einem konkreten Vorgang ein Makler-, Dienstleistungs- oder Beratungsvertrag geschlossen wurde.

Wann beginnt die Widerrufsfrist?

Die Widerrufsfrist beträgt bei Verbraucherverträgen grundsätzlich 14 Tage. Bei vielen Dienstleistungsverträgen beginnt sie mit dem Vertragsschluss, sofern der Verbraucher ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht informiert wurde. Wird die Widerrufsbelehrung nicht oder nicht ordnungsgemäß erteilt, kann sich die Frist verlängern. Deshalb ist die Belehrung im digitalen Immobiliengeschäft kein nebensächlicher Formalismus, sondern ein wichtiger Bestandteil eines transparenten und rechtssicheren Ablaufs.

Verbraucher sollten einen Widerruf möglichst eindeutig erklären. Ein Grund muss nicht genannt werden. Wichtig sind aber Angaben, mit denen der Vertrag sicher zugeordnet werden kann. Dazu zählen Name, vollständige Anschrift, E-Mail-Adresse, Vertragsdatum, Objektbezug, Portal, Vorgangsnummer oder sonstige Vertragskennungen.

Warum verlangen Makler häufig eine Widerrufsbelehrung?

Viele Maklerkontakte beginnen digital. Ein Interessent fragt ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück an und möchte zeitnah weitere Informationen erhalten. Eigentümer wünschen eine Beratung zum Immobilienverkauf, zur Vermietung, zum Marktwert oder zur Vermarktungsstrategie. Häufig soll der Makler sofort tätig werden und nicht erst 14 Tage abwarten.

Genau dafür wird in vielen Prozessen abgefragt, ob der Verbraucher ausdrücklich wünscht, dass mit der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird. Diese Erklärung ist wichtig, weil der Verbraucher verstehen soll, dass eine sofortige Leistungserbringung rechtliche Folgen haben kann. Der Makler wiederum benötigt eine klare Grundlage, um sofort Exposés, Unterlagen, Termine, Beratungsleistungen oder Vermarktungsschritte bereitzustellen.

Kann das Widerrufsrecht bei sofortiger Leistungserbringung erlöschen?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen kann das Widerrufsrecht bei Dienstleistungen erlöschen. Das betrifft vor allem Fälle, in denen der Unternehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und der Verbraucher zuvor ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird. Bei kostenpflichtigen Verträgen muss der Verbraucher außerdem bestätigen, dass er weiß, dass sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung erlöschen kann.

Im Maklerbereich kann beispielsweise die sofortige Bereitstellung eines Exposés, die Bekanntgabe einer Objektadresse, die Übermittlung von Unterlagen, die Durchführung einer Beratung oder die Organisation einer Besichtigung rechtlich relevant sein. Ob die Leistung bereits vollständig erbracht wurde oder ob nur eine Teilleistung vorliegt, hängt vom konkreten Vertrag und vom tatsächlichen Ablauf ab.

Verbraucher sollten deshalb sorgfältig lesen, was sie in einem Portal, in einer Maklersoftware oder per E-Mail bestätigen. Besonders wichtig sind Hinweise zum sofortigen Beginn der Dienstleistung, zum Exposé-Abruf und zum möglichen Erlöschen des Widerrufsrechts.

Widerruf beim Maklervertrag - was passiert mit der Provision?

Ein Maklervertrag unterscheidet sich von vielen anderen Dienstleistungsverträgen. Die Maklerprovision ist im Regelfall erfolgsabhängig. Bei Kaufimmobilien entsteht eine Provision typischerweise nicht allein durch das Lesen eines Exposés, sondern erst, wenn ein wirksamer Maklervertrag besteht, eine Nachweis- oder Vermittlungsleistung erbracht wurde und der Hauptvertrag infolge dieser Maklertätigkeit zustande kommt.

Wird ein Maklervertrag wirksam widerrufen, kann das Auswirkungen auf eine spätere Provisionsforderung haben. Umgekehrt bedeutet ein Widerruf nicht in jedem denkbaren Fall automatisch, dass keinerlei Ansprüche bestehen. Bei bereits begonnenen oder vollständig erbrachten Dienstleistungen kann unter bestimmten Voraussetzungen Wertersatz oder eine andere rechtliche Bewertung in Betracht kommen. Maßgeblich sind die konkrete Provisionsvereinbarung, die Belehrung, der Zeitpunkt des Widerrufs und die erbrachte Leistung.

Widerruf bei Immobilienbewertung, Beratung und Einzelaufträgen

Neben klassischen Maklerverträgen können auch Beratungs- und Dienstleistungsverträge widerruflich sein. Dazu können zum Beispiel entgeltliche Immobilienbewertungen, Verkaufsberatungen, Vermietungsberatungen, Objektanalysen, vorbereitende Unterlagenprüfungen oder sonstige Einzelaufträge gehören, wenn sie mit einem Verbraucher im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurden und keine gesetzliche Ausnahme greift.

Gerade bei Immobilien ist die Abgrenzung wichtig. Eine kostenlose Erstinformation ist nicht dasselbe wie ein kostenpflichtiger Beratungsvertrag. Eine unverbindliche Anfrage ist nicht automatisch ein provisionspflichtiger Maklervertrag. Entscheidend ist, ob tatsächlich ein Vertrag geschlossen wurde, welchen Inhalt dieser Vertrag hat und ob der Verbraucher ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht informiert wurde.

Verbraucher oder Unternehmer - warum diese Unterscheidung wichtig ist

Das gesetzliche Widerrufsrecht ist ein Verbraucherrecht. Verbraucher ist, wer einen Vertrag überwiegend zu privaten Zwecken abschließt. Wer dagegen überwiegend für eine gewerbliche oder selbstständige Tätigkeit handelt, kann als Unternehmer gelten. Bei Wohnimmobilien ist die Einordnung oft klarer als bei Gewerbeimmobilien. Dennoch muss jeder Fall konkret betrachtet werden.

Ein privater Eigentümer, der sein Einfamilienhaus oder seine Eigentumswohnung verkaufen möchte, handelt häufig als Verbraucher. Eine Gesellschaft, ein gewerblicher Bestandshalter oder ein Unternehmer, der eine Immobilie für betriebliche Zwecke vermarktet oder anmietet, handelt dagegen regelmäßig nicht als Verbraucher. Die konkrete rechtliche Einordnung sollte bei Zweifeln geprüft werden.

Welche Angaben sollte der Widerruf enthalten?

Damit ein Widerruf schnell und eindeutig zugeordnet werden kann, sollten Verbraucher mindestens folgende Angaben machen:

  • Name des Verbrauchers
  • Vollständige Anschrift
  • E-Mail-Adresse oder ein anderer Kommunikationsweg für Rückfragen
  • Bezeichnung des Vertrags, der widerrufen werden soll
  • Datum des Vertragsschlusses, sofern bekannt
  • Objektbezug, Portal, Vorgangsnummer oder sonstige Vertragskennung, sofern vorhanden

Eine mögliche Formulierung lautet: "Hiermit widerrufe ich den von mir geschlossenen Vertrag über die folgende Dienstleistung." Danach sollten die konkreten Vertragsdaten ergänzt werden. Ein Grund für den Widerruf ist nicht erforderlich.

Unterschied zwischen Widerruf, Kündigung und Rücktritt

Der Widerruf wird häufig mit einer Kündigung verwechselt. Das ist rechtlich nicht dasselbe. Der Widerruf betrifft ein gesetzliches Lösungsrecht innerhalb einer bestimmten Frist nach Vertragsschluss. Die Kündigung beendet in der Regel ein laufendes Vertragsverhältnis für die Zukunft. Ein Rücktritt setzt meist besondere vertragliche oder gesetzliche Voraussetzungen voraus, etwa eine Pflichtverletzung.

Wer einen Vertrag innerhalb der Widerrufsfrist rückgängig machen möchte, sollte ausdrücklich das Wort "Widerruf" verwenden. Wer dagegen eine laufende Zusammenarbeit beenden möchte, obwohl die Widerrufsfrist abgelaufen ist oder kein Widerrufsrecht besteht, sollte prüfen, ob eine Kündigung, eine Aufhebung oder eine andere Lösung in Betracht kommt.

Praktische Empfehlung für Verbraucher

Bewahren Sie Widerrufsbelehrungen, E-Mails, Portalbestätigungen, Exposé-Abrufe, Beratungsunterlagen und sonstige Vertragsunterlagen auf. Senden Sie den Widerruf möglichst so, dass Sie ihn später nachweisen können. Bei Nutzung dieser Seite wird eine E-Mail vorbereitet. Der Widerruf wird erst übermittelt, wenn Sie die E-Mail tatsächlich absenden. Speichern Sie die gesendete E-Mail für Ihre Unterlagen.

Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Sie sollen Verbrauchern eine verständliche Orientierung geben und die Ausübung eines möglichen Widerrufsrechts erleichtern. Ob ein Widerruf im konkreten Fall wirksam ist, hängt immer von den konkreten Vertragsunterlagen, dem Abschlussweg, der Belehrung und dem zeitlichen Ablauf ab.

Häufige Fragen zum Widerruf

Kann ich ohne Begründung widerrufen?

Ja. Ein Verbraucher muss für den Widerruf grundsätzlich keinen Grund nennen. Wichtig ist eine eindeutige Erklärung, dass der betreffende Vertrag widerrufen wird.

Welche Angaben braucht immobilienmaklerjuechen.de für die Zuordnung?

Bitte nennen Sie Ihren Namen, Ihre vollständige Anschrift und den Vertrag, den Sie widerrufen möchten. Hilfreich sind zusätzlich Datum, Objektbezug, Portal, Vorgangsnummer und die E-Mail-Adresse, über die der Vorgang lief.

Gilt der Widerrufsbutton auch, wenn auf immobilienmaklerjuechen.de kein Vertrag geschlossen wird?

Die digitale Widerrufsfunktion betrifft vor allem Fälle, in denen ein widerrufsfähiger Verbrauchervertrag über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossen werden kann. Auf immobilienmaklerjuechen.de selbst werden keine kostenpflichtigen Maklerverträge abgeschlossen. Diese Seite dient dennoch als verbraucherfreundliche Möglichkeit, einen Widerruf gegenüber immobilienmaklerjuechen.de zu erklären.

Kann mein Widerrufsrecht erlöschen, wenn ich sofort ein Exposé abrufe?

Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Widerrufsrecht bei Dienstleistungen erlöschen, wenn die Leistung vollständig erbracht wurde und der Verbraucher zuvor entsprechend zugestimmt sowie den möglichen Verlust des Widerrufsrechts bestätigt hat. Ob das bei einem Exposé-Abruf konkret der Fall ist, hängt vom Einzelfall ab.

Gilt das Widerrufsrecht auch für Unternehmer?

Das gesetzliche Verbraucherwiderrufsrecht gilt grundsätzlich für Verbraucher. Wer einen Vertrag überwiegend für eine gewerbliche oder selbstständige Tätigkeit abschließt, handelt häufig als Unternehmer. Ob ein Widerrufsrecht besteht, hängt vom konkreten Einzelfall ab.

Ist diese Seite Rechtsberatung?

Nein. Die Seite bietet allgemeine Verbraucherinformationen und eine Möglichkeit zur Abgabe einer Widerrufserklärung. Eine individuelle rechtliche Bewertung kann dadurch nicht ersetzt werden.

Widerruf erklären

Sie möchten einen geschlossenen Makler-, Dienstleistungs- oder Beratungsvertrag widerrufen? Nutzen Sie das Formular oben oder senden Sie Ihren Widerruf direkt per E-Mail an info@immobilienmaklerjuechen.de.