Interessantes zu Immobilien von Michael Ruland – Immobilienmakler für Jüchen
- Wofür ist Ihre Hausverwaltung tätig?
- Immobilien als Altersvorsorge
- Wohnrecht beim Hausverkauf
- Dürfen alle Betriebskosten auf Mieter umgelegt werden?
- Reicht ein Inserat zur Vermarktung Ihrer Immobilie aus?
Wofür ist Ihre Hausverwaltung tätig?
In Ihrer Eigentumswohnung ist der Kühlschrank defekt – Sie rufen bei Ihrer Hausverwaltung an, immerhin bezahlen Sie diese doch, um sich um all Ihre Belange zu kümmern. Doch ist diese wirklich für alle Anfragen und Instandhaltungen in der WEG zuständig?
Bei der Küche handelt es sich in den meisten Fällen um Ihr Eigentum und nicht um das Eigentum der Gemeinschaft und somit ist die Hausverwaltung nicht zuständig für die Organisation der Reparatur des defekten Kühlschranks. Dies müssen Sie selbst in die Hand nehmen.
Die Hauptaufgaben Ihrer Hausverwaltung sind:
🏠 Die korrekte Buchführung der Finanzen der WEG
🏠 Das zeitgerechte Legen der Jahresabrechnung, die zu einem Guthaben oder einer Nachzahlung der Betriebskosten führen kann
🏠 Instandhaltung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums, wie z.B. der Aufzugsanlage
🏠 Das Verwalten der Instandhaltungsrücklage
🏠 Das Einberufen, Abhalten und Nachbereiten der Eigentümerversammlung
🏠 Die Sicherstellung, dass die Hausordnung, die von den Eigentümern beschlossen wurde, eingehalten wird.
Kurz zusammengefasst hat die Hausverwaltung zu jedem Zeitpunkt die Interessen der Gemeinschaft bestmöglich zu vertreten.
Immobilien als Altersvorsorge
Das eigene Haus als Altersvorsorge ist für etwa 60 Prozent der Deutschen eine ideale Form der Altersvorsorge.
Tatsächlich sind Eigenheimbesitzer gegenüber Mietern in einigen Bereichen im Vorteil:
📍 Sie haben die Raten für Ihr Haus abbezahlt und wohnen nun mietfrei. Dadurch haben Sie mehr von Ihrer Rente.
📍 Wenn Sie Ihr Haus nicht selbst bewohnen, sondern vermieten, kommen die Mieteinnahmen hinzu, was ebenfalls die Rente aufbessert.
📍 Die Kinder sind ausgezogen. Das Haus ist nun viel zu groß. Da bietet es sich beispielsweise an, eine Einliegerwohnung zu vermieten. Dies generiert zusätzliche Einnahmen.
Wohnrecht beim Hausverkauf
Das Wichtigste zuerst: “Kauf bricht Wohnrecht nicht.” Ein unbefristetes Wohnrecht bleibt auch nach dem Verkauf einer Immobilie bestehen.
Das Wohnrecht kann entweder vertraglich 📑 vereinbart worden sein oder wurde im Grundbuch eingetragen 📖. Die Grundbucheintragung wiegt in diesem Fall schwerer und sichert dem Wohnberechtigten eine zusätzliche Absicherung. Der Grund: Wer ein vertraglich vereinbartes Wohnrecht abgeschlossen hat, wird nur gegenüber dem Eigentümer abgesichert. Ein im Grundbuch eingetragenes Wohnrecht schützt auch gegenüber Dritten.
Wurde ein Wohnrecht auf Lebenszeit vereinbart, kann dieses nur mit Zustimmung des Wohnrechtsinhabers aufgehoben werden.
Dürfen alle Betriebskosten auf Mieter umgelegt werden?
Legen Sie die umlagefähigen Nebenkosten direkt im Mietvertrag fest. Eine Liste aller umlagefähigen Betriebskosten finden Sie in der Betriebskostenverordnung.
Dazu gehören unter anderem diese Kosten:
📌 Grundsteuer
📌 Heizungs- und Warmwasserkosten
📌 Beleuchtung
📌 Gebäudereinigung
📌 Kosten der Gartenpflege
📌 Kosten für Aufzug
Beachten Sie, dass diese Kosten nicht auf den Mieter abgewälzt werden dürfen:
🙅♂️ Verwaltungskosten
🙅♂️ Kosten für Instandhaltung und Instandsetzung
🙅♂️ Bankgebühren
🙅♂️ Leerstandskosten anderer Bestandseinheiten
🙅♂️ Fassadenreinigung
🙅♂️ Einmalige Schädlingsbekämpfung
🙅♂️ Einmalige Dachrinnenreinigung
Sie sind als Vermieter einer Immobilie verpflichtet, einmal jährlich eine Nebenkostenabrechnung für Ihre Mieter zu erstellen, welche eine Aufstellung der Gesamtkosten und der bereits geleisteten Vorauszahlungen enthalten muss. Daraus kann sich eine Nachzahlung oder auch ein Guthaben ergeben.
Den Mietern steht rechtlich auch eine Belegeinsicht zu.
Reicht ein Inserat zur Vermarktung Ihrer Immobilie aus?
Reicht es in der heutigen Zeit aus, ein Immobilieninserat zu schalten und keine weiteren Marketingmaßnahmen zu planen?
Ich sage Nein.
Man findet auf den unterschiedlichen Immobilienportalen Immobilien wie Sand am Meer. Um die eigene Immobilie schnellstmöglich und zum bestmöglichen Preis verkaufen zu können, werden weitere Marketingmaßnahmen benötigt.
Oft muss man nicht allzu tief in die Trickkiste greifen, um maximalen Erfolg zu bewirken:
Das Nachbarschaftsmarketing: Ein “Zu Verkaufen”-Schild vor der Tür, das Exposé mit einem qualitativen Foto als Flyer oder auch Aushänge im Supermarkt sind möglich.
Das Open House-Event: Bei hochkarätigen Immobilien lässt sich das Open House als Event vermarkten, um die richtige Zielgruppe anzusprechen
Die Immobilie in den sozialen Medien sichtbar machen.
Auch in der Vermarktung der Immobilie spielt der sogenannte Marketing-Mix eine Rolle und dieser will gut geplant sein.
Ich berate Sie gerne, welche Maßnahmen für Ihre Immobilie passend sind und unterstütze Sie bei der Umsetzung!
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