Bei jedem Hauskauf müssen Sie die Notarkosten in Ihre Finanzplanung einkalkulieren. Notarkosten und Gerichtsgebühren lassen sich nicht vermeiden, da ein Hauskauf in Deutschland nur dann rechtskräftig ist, wenn dieser notariell beurkundet wurde. Notargebühren sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) genau festgelegt. Die genaue Höhe der Notarkosten richtet sich einerseits nach der Höhe des Kaufpreises und andererseits nach den Tätigkeiten, die der Notar rund um Ihren Hauskauf für Sie erledigen soll.
Die Notarkosten auf einen Blick
- Die Notarkosten orientieren sich an der Höhe des Kaufpreises und dem Umfang des Auftrags.
- Beim Hauskauf kann die Notargebühr bis zu 2 % des Kaufpreises betragen.
- Die Gebühren für Notare sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgesetzt.
- Beim Hauskauf muss ein Notar zwingend beauftragt werden.
Gut zu wissen: Mit der Zuhilfenahme eines Notars möchte der Gesetzgeber sowohl den Käufer als auch den Verkäufer bei einem Immobilienkauf bzw. -verkauf umfassend schützen. Damit erhalten beide Parteien Rechtssicherheit. Der Notar selbst nimmt dabei die Rolle des Vermittlers ein und unterliegt dabei der Neutralität. Alle rechtlichen Grundlagen für die Notargebühren beim Hauskauf basieren auf dem bereits erwähnten Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Hier zu finden ist auch die offizielle Notarkosten-Tabelle sowie alle Richtlinien zu Fälligkeiten, Erhebung, Gerichtskosten und eben die Höhe der Notarkosten nach § 3, Abschnitt 1 Gerichts- und Notarkostengesetz – GnotKG:
(1) Die Gebühren richten sich nach dem Wert, den der Gegenstand des Verfahrens oder des Geschäfts hat (Geschäftswert), soweit nichts anderes bestimmt ist.
(2) Kosten werden nach dem Kostenverzeichnis der Anlage 1 zu diesem Gesetz erhoben.
Was beinhalten die Notarkosten beim Hauskauf?
Notarkosten beziehen sich dabei nicht nur auf die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags bei einem Hauskauf. Es gibt noch weitere Dinge, die ein Notar regelt und dafür Gebühren erhebt, wie unter anderem:
- Erstellung und Entwurf des Kaufvertrags
- Prüfung des Kaufvertrags
- Eintragung ins Grundbuch
- Löschung der Grundschulden des Verkäufers
- Einholung der Vorkaufsverzichtserklärung
- Meldung ans Finanzamt
- Eintragung von Wegerechten und Wohnrechte
- Eintragung der Auflassungsvormerkung ins Grundbuch
- Stellung der Fälligkeit des Kaufbetrags
- Überwachung der Kaufabwicklung
Wie hoch sind die Notargebühren?
Die letzte Anpassung der Notargebühren fand am 1.8.2013 statt. So belaufen sich heute die Notarkosten bei einem Hauskauf im Schnitt auf ca. 1,5 % des Kaufpreises, wobei davon 1 % die Notarkosten und 0,5 % Grundbuchkosten sind. In den Notarkosten, die Sie am Ende zahlen, sind Honorar nach Gebührenordnung und die Gerichtskosten für die Eintragung ins Grundbuch enthalten. Die Notarkosten-Tabelle ist in Tabelle A und Tabelle B unterteilt. Die Notarkosten finden Sie in Tabelle B. Diese sind pauschal und damit nicht verhandelbar.
Beispielrechnung: Beträgt der Hauskauf 200.000 € fallen rund 3.000 € Notarkosten an.
Kann man die Notargebühren dennoch beeinflussen?
Grundsätzlich können Sie die Notargebühr hinsichtlich der verpflichtenden Tätigkeiten des Notars wie bei der notariellen Beurkundung nicht beeinflussen. Legen Sie entsprechend die Zahlungsmodalitäten ausführlich im Kaufvertrag fest. Gerne beraten Sie die Immobilienfachexperten der iad rund um die Notarkosten und allen anderen Kosten, die beim Immobilienkauf anfallen, sodass Sie eine zuverlässige Finanzplanung aufstellen können.
Nehmen Sie dazu einfach unverbindlich Kontakt zu mir auf und lassen Sie sich beraten.
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