Als erfahrener Immobilienmakler in Jüchen, im Herzen des Rhein-Kreis Neuss, begleite ich, Michael Ruland, Eigentümer tagtäglich bei der erfolgreichen Vermarktung ihrer Immobilien. Ob charmantes Einfamilienhaus in Gierath, moderne Eigentumswohnung in Hochneukirch oder ländliches Grundstück in Garzweiler – jede Immobilie bringt individuelle Herausforderungen mit sich. Eine besonders wichtige, aber häufig unterschätzte Rolle spielt dabei das Thema Steuern beim Verkauf.
Viele meiner Kundinnen und Kunden sind verunsichert: Wann muss ich Steuern zahlen? Welche Fristen gelten? Wie kann ich Steuern vermeiden oder reduzieren? In diesem Beitrag gebe ich einen Überblick über die wichtigsten steuerlichen Aspekte, die Sie beim Immobilienverkauf in Jüchen beachten sollten – klar, verständlich und praxisnah.

IMMOBILIENMAKLER JÜCHEN
Michael Ruland
Telefon: 0173-6611732
Email: info@immobilienmaklerjuechen.de
Geschäftszeiten:
Montag bis Freitag, 8 bis 18 Uhr
und nach Vereinbarung
1. Spekulationssteuer – die zentrale Frage nach der Haltedauer
Die Spekulationssteuer ist für viele private Verkäufer das zentrale Thema. Verkaufen Sie eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb, kann der Gewinn steuerpflichtig sein. Das gilt insbesondere, wenn Sie die Immobilie nicht selbst genutzt haben.
Die gute Nachricht: Wenn Sie die Immobilie mindestens drei Jahre selbst bewohnt haben – und zwar im Jahr des Verkaufs sowie in den beiden Vorjahren – entfällt die Spekulationssteuer. Das betrifft viele Eigenheimbesitzer in Jüchen, die nach dem Auszug in eine kleinere Wohnung oder zu den Kindern ziehen wollen.
Als zertifizierter Immobilienexperte für Erbschaften und Scheidungsimmobilien prüfe ich für Sie, ob diese Fristen greifen und wie sich ein steuerfreier Verkauf realisieren lässt.
2. Vererben oder verkaufen? Der steuerliche Unterschied
Gerade im ländlich geprägten Raum wie Jüchen werden viele Immobilien vererbt. Beim anschließenden Verkauf durch die Erben gelten dieselben steuerlichen Regeln – mit einer entscheidenden Besonderheit: Die Zehnjahresfrist beginnt mit dem Erwerb durch den Erblasser, nicht erst ab dem Zeitpunkt der Erbschaft.
Das bedeutet: Wenn Ihr Vater das Haus vor mehr als zehn Jahren gekauft hat und Sie erben es heute, können Sie es unter Umständen sofort steuerfrei verkaufen. Als Experte für Immobilien im Erbfall unterstütze ich Sie dabei, die Besitzverhältnisse und Fristen korrekt zu beurteilen.
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3. Immobilien im Betriebsvermögen oder als Kapitalanlage
Wenn Sie in Jüchen eine Immobilie nicht selbst genutzt, sondern beispielsweise vermietet haben, gelten andere Regeln. Hier ist die Spekulationsfrist besonders relevant – und die Gewinne beim Verkauf können als Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften versteuert werden.
Wurde die Immobilie im Betriebsvermögen gehalten, etwa bei Selbstständigen, kann zusätzlich Gewerbesteuer anfallen. Gerade in solchen Fällen ist es ratsam, gemeinsam mit einem Steuerberater und mir als lokalem Marktkenner die optimale Verkaufsstrategie zu entwickeln.
4. Notarkosten, Maklerprovision & Werbungskosten
Auch beim Immobilienverkauf in Jüchen entstehen Kosten – aber nicht alle wirken sich steuerlich gleich aus. Notarkosten, Maklerprovision und Aufwendungen für Energieausweise oder Instandhaltung sind nicht direkt vom Verkaufsgewinn abziehbar, wenn Sie privat verkaufen.
Allerdings können Sie bei vermieteten Immobilien gewisse Kosten als sogenannte Werbungskosten geltend machen – auch im Zusammenhang mit dem Verkauf. Ich helfe Ihnen dabei, alle Kosten transparent aufzulisten und ein realistisches Bild vom Nettoerlös zu erhalten.
5. Mein Service: Steuerliche Risiken erkennen – und vermeiden
Als erfahrener Immobilienmakler für die Region Jüchen kenne ich nicht nur den lokalen Markt, sondern auch die typischen Fallstricke beim Verkauf. Viele Eigentümer aus Ortsteilen wie Otzenrath, Kelzenberg oder Stessen kommen zu mir mit der Frage: „Was bleibt mir nach Steuern eigentlich übrig?“
Ich biete Ihnen eine kostenlose Erstberatung und eine kostenlose Immobilienbewertung an – selbstverständlich individuell und diskret. Gemeinsam klären wir Ihre steuerliche Situation, bevor Sie den Verkaufsprozess starten. So wissen Sie frühzeitig, worauf Sie achten müssen – und vermeiden teure Fehler.
FAQ – Häufige Fragen zum Thema Steuern beim Immobilienverkauf in Jüchen
1. Muss ich beim Verkauf meines selbst genutzten Hauses in Jüchen Steuern zahlen?
In der Regel nicht, wenn Sie mindestens drei Jahre durchgehend selbst darin gewohnt haben. Dann ist der Gewinn steuerfrei.
2. Was passiert, wenn ich eine geerbte Immobilie verkaufen möchte?
Die Spekulationsfrist beginnt mit dem Kaufdatum des Erblassers. Bei älteren Immobilien kann ein Verkauf sofort steuerfrei möglich sein.
3. Gilt die Spekulationssteuer auch bei Eigentumswohnungen?
Ja – unabhängig von der Art der Immobilie, entscheidend sind Haltedauer und Eigennutzung.
4. Kann ich Renovierungskosten oder Maklerprovision steuerlich absetzen?
Nur teilweise – bei vermieteten Immobilien eventuell als Werbungskosten, bei Eigennutzung nicht.
5. Bieten Sie eine steuerliche Beratung an?
Ich selbst biete keine Steuerberatung an, arbeite aber mit qualifizierten Steuerberatern zusammen und kann Ihre Situation durch Experten vorab einschätzen und strukturieren lassen.
Sie planen, Ihre Immobilie in Jüchen zu verkaufen?
Dann lassen Sie uns ins Gespräch kommen! Als regional verwurzelter und zertifizierter Immobilienexperte stehe ich Ihnen mit fundiertem Wissen und persönlichem Engagement zur Seite – von der Bewertung bis zum erfolgreichen Verkauf.
Jetzt kostenlose Beratung sichern – ich freue mich auf Sie!
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